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   BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B   

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https://dejure.org/2016,49403
BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B (https://dejure.org/2016,49403)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B (https://dejure.org/2016,49403)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 51/16 B (https://dejure.org/2016,49403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 4 SGG, § 158 S 1 SGG, § 158 S 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwerfung der Berufung durch Beschluss wegen Versäumung der Berufungsfrist - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - verzögerte Postlaufzeiten durch längerfristigen Streik

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwerfung der Berufung durch Beschluss wegen Versäumung der Berufungsfrist - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - verzögerte Postlaufzeiten durch längerfristigen Streik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren durch Beschluss wegen Versäumung der Berufungsfrist; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten durch einen längerfristigen Streik

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren durch Beschluss wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwerfung der Berufung durch Beschluss wegen Versäumung der Berufungsfrist - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - verzögerte Postlaufzeiten durch längerfristigen Streik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    Insoweit ist bereits geklärt, dass für einen solchen Fall, in dem der Absender ausnahmsweise nicht auf die normale Postlaufzeit vertrauen darf, er entweder einen anderen Übermittlungsweg wählen oder sich (bei Gericht) erkundigen muss, ob die Sendung eingegangen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210; BGH Beschluss vom 9.12.1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1333) .

    So lag es hier, denn nach den Feststellungen des LSG in seinem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss war es im vorliegenden Fall offenkundig, dass die konkrete Gefahr von Verzögerungen bei der Postzustellung bestand (vgl BVerfG Beschluss vom 29.12.1994, aaO) , nachdem nach mehreren, in Abständen ausgerufenen Streiks bei der Deutschen Post AG unter großem medialen Interesse ein unbefristeter Streik zwischen dem 8.6.

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    Insoweit ist bereits geklärt, dass für einen solchen Fall, in dem der Absender ausnahmsweise nicht auf die normale Postlaufzeit vertrauen darf, er entweder einen anderen Übermittlungsweg wählen oder sich (bei Gericht) erkundigen muss, ob die Sendung eingegangen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210; BGH Beschluss vom 9.12.1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1333) .
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R

    Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    In Ausnahmefällen - so zB bei Streik - muss der Rechtsanwalt bei Schweigen des Mandanten nachfragen oder ohne konkrete Beauftragung ein Rechtsmittel einlegen (BSG Urteil vom 29.1.2001 - B 7 AL 8/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 20 S 56 wo eine Pflicht zur Nachfrage mit Bezug auf Rechtsprechung des BGH und des BFH bejaht wurde, wenn mit besonderen Schwierigkeiten bei der Postzustellung zu rechnen ist) .
  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    Insoweit ist bereits geklärt, dass für einen solchen Fall, in dem der Absender ausnahmsweise nicht auf die normale Postlaufzeit vertrauen darf, er entweder einen anderen Übermittlungsweg wählen oder sich (bei Gericht) erkundigen muss, ob die Sendung eingegangen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210; BGH Beschluss vom 9.12.1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1333) .
  • BSG, 20.03.1973 - 7 RU 11/70

    RVO - Zeitlicher Geltungsbereich - Hineinwirken in das neue Recht -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    Ein Verfahrensmangel kann aber auch das Urteil selbst betreffen, wenn zB statt eines Sachurteils ein Prozessurteil ergangen ist oder umgekehrt (siehe bereits BSG Urteil vom 27.7.1972 - 2 RU 2/69 - BSGE 34, 236, 237; BSG Urteil vom 20.3.1973 - 8/7 RU 11/70 - BSGE 35, 267, 271) .
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 2/69

    Sozialgerichtsbarkeit - Leistungsklage - Öffentliches Recht -

    Auszug aus BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B
    Ein Verfahrensmangel kann aber auch das Urteil selbst betreffen, wenn zB statt eines Sachurteils ein Prozessurteil ergangen ist oder umgekehrt (siehe bereits BSG Urteil vom 27.7.1972 - 2 RU 2/69 - BSGE 34, 236, 237; BSG Urteil vom 20.3.1973 - 8/7 RU 11/70 - BSGE 35, 267, 271) .
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 57/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies gilt nicht bei voraussehbarer Verzögerung wegen außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere wenn die Verzögerungsgefahren bekannt gemacht worden sind oder offenkundig waren und wenn die Beteiligten Kenntnis davon haben mussten, dass eine konkrete Gefahr von Verzögerungen bestand, wie dies zB bei längerfristigen Streiks der Fall ist (BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B - RdNr 6; vgl Bundesverfassungsgericht vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210; Bundesgerichtshof vom 9.12.1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1332, 1333; siehe dazu nur Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 67 RdNr 6c).
  • BSG, 06.05.2020 - B 14 AS 50/19 B

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Soweit die Klägerin mit ihrer Beschwerde geltend macht, das LSG habe ihr zu Unrecht keine Wiedereinsetzung gemäß § 67 SGG gewährt, rügt sie als Verfahrensfehler, das LSG hätte in der Sache entscheiden müssen und keine Prozessentscheidung treffen dürfen (vgl hierzu BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B - RdNr 5) .
  • BSG, 10.05.2021 - B 14 AS 337/20 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im

    Soweit die Klägerinnen meinen, das LSG hätte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren müssen (vgl § 67 SGG ) , ist nicht ersichtlich, dass ein zugelassener Prozessbevollmächtigter in der Lage wäre, einen Verfahrensmangel mit der Begründung zulässig zu rügen, das LSG habe unzutreffend durch Prozessurteil und nicht durch Sachurteil entschieden (hierzu im Zusammenhang mit § 67 SGG BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B - RdNr 5) .
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